Nachruf auf Christian Huber
«Rasch tritt der Tod den Menschen an, es ist ihm keine Frist gegeben.» Das berühmte Schillersche Wort aus «Wilhelm Tell» ist bei Dr. iur. Christian Huber aus Pfäffikon leider allzu früh harte Wirklichkeit geworden. Wir sprechen seiner Frau Charlotte, seinen beiden Kindern und allen Angehörigen unser herzliches Beileid aus.
Wir verlieren mit dem Verstorbenen einen hochintelligenten Menschen und treuen Freund mit einem beeindruckenden Wissen weit über das Juristische hinausgehend. Er konnte seine Standpunkte – als Oberrichter, Präsident des Geschworenengerichts, Finanzdirektor und in weiteren Funktionen – und seine politischen und weltanschaulichen Ansichten derart präzis und überzeugend vertreten, dass sich seine Gegner gut wappnen mussten. So geisselte er zum Beispiel die liberale Drogenpolitik und die staatliche Heroinabgabe mit den Worten: «Die Rauschgifte sind nicht gefährlich, weil sie verboten sind; sie sind verboten, weil sie gefährlich sind!»
Christian Huber hatte auch eine warmherzige, humoristische, schalkhafte Seite. So meinte er kürzlich, nachdem er sich einer schwierigen Operation hatte unterziehen müssen, auf die Frage, wie es ihm gehe: «Die nächste Frage, bitte!» Und er war trotz zunehmender gesundheitlicher Probleme immer wieder zu Spässen aufgelegt.
Christian Huber konnte auf eine beeindruckende Karriere zurückblicken. 1944 in Zürich geboren, studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Das Studium verdiente er sich als Werkstudent mit allerlei Arbeiten, zum Beispiel als Taxifahrer und Tramkondukteur. Nach seiner Dissertation arbeitete er als juristischer Sekretär am Bezirksgericht Uster, dann wurde er Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt und Oberrichter. Sein richterliches Wirken fand schliesslich seinen Höhepunkt als Präsident des Geschworenengerichts. Er erfuhr dort schweizweite Anerkennung durch seine souveräne Prozessführung in schwierigsten Fällen, zum Beispiel im Prozess gegen den Sexualstraftäter und «Babyquäler» René Osterwalder. Er habe, so meinte Huber einmal, in schreckliche menschliche Abgründe Einblick gehabt, sodass ihn fast nichts mehr erschüttern könne. Dieser Fall aber habe auch ihn entsetzt. Umso mehr müsse man alles daran setzen, Straftäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
1999 wurde Christian Huber von der Zürcher SVP als Regierungsrat portiert. Sogar der «Tages-Anzeiger» würdigte ihn wegen seines «gediegenen Auftretens» und als «glänzender Jurist mit kantigen politischen Positionen». Er wurde auf Anhieb gewählt und übernahm die Finanzdirektion. Weil er dort im Namen der Kollegialbehörde mehrfach Ausgabenerhöhungen vertreten musste, belastete dies das Verhältnis zu seiner SVP, die das Gegenteil forderte. Diese Situation spitzte sich zu, sodass er schliesslich wegen unüberbrückbarer Differenzen mit der «Rennleitung», nicht aber mit der «Mannschaft» (O-Ton Huber) auf den Frühling 2005 überraschend seinen Rücktritt ankündigte. Weil Christian Huber immer «ganze Sachen» machte, zog er einen Strich unter die aktive Politik und befuhr fortan während rund zehn Jahren mit seiner Frau auf dem eigenen Hausboot «Kinette» die Kanäle Westeuropas. Und er avancierte nach eigener Aussage zum wohl besten Schleusenkenner der ganzen Region.
In den letzten Jahren haben ihn spektakuläre Gerichtsfälle fasziniert, und er verfasste verschiedene Bücher wie «Der Mordfall Näf» (2023) und «Der letzte Tee der Pianistin» (2025); im letzteren Fall war Huber selbst Gerichtspräsident gewesen. Der Verstorbene hielt der SVP bis zuletzt die Treue. Wir wünschen seiner Frau und seinen Kindern Kraft und Gottes Segen, um das Unabänderliche zu ertragen, und wir werden Christian Huber ein ehrendes Andenken bewahren.

Hans Fehr, Alt Nationalrat SVP, Eglisau
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